Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. ALLGEMEINES

Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsverbindungen zwischen der CE- SYS Vision GmbH und dem Auftraggeber für alle zu erbringenden Leistungen
  2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden nicht anerkannt. Ausnahme bildet, wenn die CE-SYS Vision GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hätte.

Angebote

  1. Die Angebote der CE-SYS Vision GmbH verstehen sich stets freibleibend zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer und Spesen und erfolgen als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
  2. Die Bestellung des Angebots ist ein bindender Auftrag.
  3. Die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte behält sich die CE-SYS Vision GmbH an Kostenvoranschlägen, technischer Dokumentation, Zeichnungen und anderen Unterlagen uneingeschränkt vor. Ein Zugang an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die CE-SYS Vision GmbH gestattet.

Rechnungslegung und Vergütung

  1. Die Rechnungen vom Auftragnehmer sind nach Erhalt mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen sofort zahlbar. Sie sind unter Ausschluss jeglicher Abzüge zu begleichen.
  2. Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Rechnungsdatum mit schriftlicher Begründung der CE-SYS Vision GmbH anzuzeigen.
  3. Die im Angebot angegebenen Preise sind Festpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Preise gelten bis auf Widerruf. Gesondert in Rechnung gestellt werden dem Auftraggeber Fahrten zwischen mehreren Kurzeinsätzen und erforderliche Hotelkosten.
  4. Sollten sich zusätzliche Leistungsanforderungen oder Änderungen des Leistungsumfanges ergeben, wird der Festpreis in Abstimmung mit dem Auftraggeber dem geänderten Leistungsumfang angepasst.
  5. Bei sehr aufwändigen oder umfangreichen Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang zu erheben.
  6. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine Unterbrechung der Gesamtleistungserbringung wünscht, werden die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung gestellt.
  7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus Vertragsvereinbarungen der CE-SYS Vision GmbH auf Dritte zu übertragen und soweit ausschließbar, der CE-SYS Vision GmbH gegenüber Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen.
  8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Termin / Mitwirkungspflicht

  1. Alle erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen sowie die Unterstützungen für die Durchführung des Auftrages werden durch den Auftraggeber rechtzeitig und kostenfrei für die CE-SYS Vision GmbH bereitgestellt und erbracht.
  2. Der AG trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen und Informationen und haftet dafür, dass diese von Schutzrechten frei sind. Die CE-SYS Vision GmbH leistet keinen Ersatz für Schäden, die durch mangelhafte Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstanden sind.
  3. Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
  4. Die CE-SYS Vision GmbH ist von der Leistungspflicht befreit, wenn auf Grund der genannten Umstände die Leistungserbringung bzw. den Leistungsverlust, Zerstörung sowie jeglicher Beschädigung.

Geheimhaltung

Sämtliche Informationen, Daten bzw. geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten werden durch den AG und die CE-SYS Vision GmbH gegenseitig als streng vertraulich behandelt und lediglich im Rahmen der Leistungsbestimmung des jeweils erteilten Auftrages verwendet. Die CE-SYS Vision GmbH ist nur im Rahmen der Zweckbestimmung berechtigt, die Informationen an Dritte weiter zu geben. Die Weitergabe von als vertraulich eingestuften Informationen, Daten bzw. geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten an Dritte bedarf einer schriftlichen Zustimmung durch beide Vertragsparteien.

Haftung / Schadenersatz

  1. Die CE-SYS Vision GmbH haftet nur für Haftungstatbestände eines Schadens, welcher vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurde und sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ergibt.
  2. Die Haftung ist je Verstoß bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf fünf Mio. Euro begrenzt.
  3. Haftung für leichte/normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die CE-SYS Vision GmbH haftet ebenfalls nicht für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn.
  4. Schadenersatzansprüche des AGs verjähren in 24 Monaten.
  5. Der AG haftet für im Rahmen des Auftrages von der CE-SYS Vision GmbH eingesetzte Hard- und Software bzw. solche zur Nutzung vermietet sowohl für alle unmittel- und mittelbaren Schäden, die durch eine unsachgemäße Handhabung entstehen, als für den Verlust, Zerstörung sowie jeglicher Beschädigung.

Nutzungsrechte

  1. Die CE-SYS Vision GmbH räumt dem AG mit vollständiger Bezahlung für sämtliche im Auftrag des AG entwickelten Waren und Arbeitsergebnisse das ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem im Auftrag beschriebenen Umfang zu nutzen.
  2. Im Falle erstellter Individualsoftware ist die CE-SYS Vision GmbH nicht verpflichtet dem AG den Quellcode zur Verfügung zu stellen.
  3. Werden bei der Ausführung einzelner Aufträge von Mitarbeitern der CE-SYS Vision GmbH etwaige Arbeitnehmererfindungen oder Verbesserungsvorschläge gemacht, ist CE-SYS Vision GmbH nach Aufforderung des AG´s verpflichtet, die Erfindung eingeschränkt oder uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen. Die daraus resultierenden Rechte sind Zug um Zug, gegen Freistellung von etwaigen aus einer Arbeitnehmererfindung resultierenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber seiner Mitarbeiter, auf den AG zu übertragen. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz findet entsprechend Anwendung.

B. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Erfüllungsort für die Auftragsleistung und Zahlungsverpflichtung ist der Firmensitz der CE-SYS Vision GmbH.
  2. Für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Rechtsstreitigkeiten – auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess – ist der zuständige Gerichtsstand der Gerichtsstand der CE-SYS Vision GmbH.
  3. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland hat Gültigkeit.
  4. Die Bereitstellung von Hard- und Software erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
  5. Es wurden keine weiteren Nebenabreden vereinbart.
  6. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
  7. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CE-SYS Vision GmbH ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch die Regelung ersetzt, die den Interessen der Vertragsschließenden am ehesten gerecht wird.